Aufstellungsversammlung

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Version vom 22. April 2021, 17:50 Uhr von MichaelVoss (Diskussion | Beiträge) (Anmeldung beim Ordnungsamt/Gesundheitsamt)
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Diese Seite gibt wichtige Informationen über die Aufstellung einer Landesliste zur Bundestagswahl. Zur Aufstellung von Wahlkreisbewerber*innen oder einer Landesliste für eine spezifische Landtagswahl erstelle bitte eine eigene Wiki-Seite (falls noch nicht verfügbar).

Einladung

  • eigenständige Einladung (Sollte an diesem Tag ebenfalls ein Parteitag stattfinden, ist trotzdem eine gesonderte Einladung zur Aufstellungsversammlung notwendig.
  • Einladungsfrist laut Bundessatzung einhalten: spätestens 10 Tage vor der Wahl muss die Einladung angekommen sein
  • zwingend enthalten sein muss:
    • genaues Datum (mit Uhrzeit von-bis)
    • genauer Ort
    • detaillierte Agenda mit den geplanten Tagesordnungspunkten, eine Mustereinladung findest du in der "Wolke"
  • Begleit-Infoschreiben zur Einladung mit weiteren wichtigen Hinweisen für die Teilnehmer*innen:
    • Abfrage der möglichen Kandidaturen
    • Information, dass zur Kandidatur persönliche Anwesenheit erwünscht, aber nicht zwingend notwendig ist
    • Information, dass für eine Kandidatur keine DiB-Mitgliedschaft erforderlich ist
    • Infos zur Verpflegung
    • Infos zur Reisekostenübernahme
    • Verfahren zur Voranmeldung
    • Bitte um Antwort, ob die Person kandidiert und unter welcher Quote
    • Bitte um Rücksendung der beiden mitgeschickten Formulare im Falle einer Kandidatur
      • Wählbarkeitsbescheinigung, erhältlich beim zuständigen Meldeamt/Rathaus
      • Zustimmungserklärung der kandidierenden Person. Diese kann nicht nach der Aufstellungsversammlung vorgenommen werden, sondern muss im Voraus oder am Tag der Versammlung selbst erfolgen (s.u.).

Rechtzeitig vor der Aufstellungsversammlung

  • alle notwendigen Formulare (BWO Anlagen 16, 20, 22, 23, 24) sind im Vorfeld bei der jeweiligen Landeswahlleitung erhältlich
  • Besonderheit 2021 (Corona-Pandemie) - Aufstellungsversammlungen sind grundsätzlich erlaubt. Hygienekonzept erarbeiten, ggf. muss die Veranstaltung in eurem Bundesland beim örtlichen Ordnungs-/Gesundheitsamt angemeldet werden muss. Es empfiehlt sich, im Vorfeld in Calls zu sondieren, wer gerne auf welchem Listenplatz kandidieren möchte, die Kandidat*innen können sich ausführlich vorstellen, Fragen beantworten. Dies kann aber nur eine Vorabstimmung sein, grundsätzlich kann auf einer Aufstellungsversammlung jede*r Berechtigte spontan kandidieren und alle Kandidat*innen müssen ausreichend Zeit haben, sich vorzustellen.

An der Aufstellungsversammlung direkt

  • Akkreditierung / Stimmkarten verteilen (Es ist keine Stimmrechtsübertragung möglich. Nur wer vor Ort und Mitglied des Landesverbandes ist, kann wählen.)
  • mindestens drei stimmberechtigte Mitglieder des Landesverbandes müssen bei der Versammlung anwesend sein
  • Box für die Stimmzettel und neutrale Stimmzettel bzwl. Druckvorlage Stimmzettel bereithalten
  • Ausgabe bzw. Einsammlung der Formulare für die Kandidat*innen:
    • BWO Anlage 22 (Zustimmungserklärung und Versicherung an Eides statt zur Parteimitgliedschaft für Bewerber*innen einer Landesliste, Datenschutzerklärung auf der Rückseite beachten, Anschrift des DiB-Landesverbandes muss eingetragen sein)
    • BWO Anlage 16 (Wählbarkeitsbescheinigung; auszustellen von der Gemeindebehörde der Bewerber*innen, kann nach Absprache auch nachgereicht werden)
  • Protokoll führen (Protokoll-Vorlage)
  • Versammlungsleiter*in, Wahlkommission und Schriftführer*in bestimmen in offener Abstimmung. (Wahlkommission: mindestens zwei Personen, die nicht selbst kandidieren)
  • Vor Eintritt in den Wahlvorgang: Versammlungsleiter*in muss fragen, ob jemand die Mitgliedschaft, die Vollmacht und das Wahlrecht eines*r Versammlungsteilnehmers*in anzweifelt, der*die Anspruch auf Stimmberechtigung erhoben hat
  • jede*r Kandidat*in muss ausreichend Zeit erhalten, um sich vorstellen zu können (10 Minuten)
  • wählbar ist nur, wer nicht Mitglied in einer anderen Partei ist und nicht schon auf einer anderen Landesliste steht
  • Wahlprotokoll über jeden einzelnen Wahldurchgang (jeder Listenplatz wird einzeln und geheim mit Stimmzetteln gewählt)
  • gewählte Kandidat*innen, die nicht vor Ort sind, können direkt nach ihrer Wahl kontaktiert werden (z.B. über Telefon oder Zoom oder ...), um ihre Wahl zu bestätigen.
  • nach dem Wahlvorgang: Versammlungsleiter*in muss fragen, ob jemand aus der Versammlung einen Einwand gegen die Wahl erhebt.
  • nach dem Wahlvorgang: zwei Vertrauenspersonen für die Unterschrift auf Landesliste (BWO Anlage 20) bestimmen in offener Abstimmung. .
  • nach dem Wahlvorgang: zwei Teilnehmer*innen für die Unterschrift auf BWO Anlage 24 (Versicherung an Eides statt) bestimmen in offener Abstimmung.
  • nach dem Wahlvorgang: Formulare ausfüllen, entweder vor Ort oder nach der Versammlung. Dabei beachten, dass Unterschriften benötigt werden: (3 Mitglieder des Landesvorstands, Wahlleiter bzw. Versammlungsleiter, Vertrauenspersonen).
    • BWO Anlage 23 Niederschrift über die Mitglieder-/Vertreterversammlung zur Aufstellung der Bewerber*innen für die Landeslisten (Versammlungsleiter*in und Schriftführer*in)
    • BWO Anlage 24 Versicherung an Eides statt ausfüllen und unterschreiben (Versammlungsleiter*in und die zwei von der Versammlung bestimmten Teilnehmer*innen)

Hinweis: Die Formulare dürfen vor Ort von Hand ausgefüllt werden. Viel einfacher geht es seit diesem Jahr im neuen Online-Kandidaten-Portal des Bundeswahlleiters. Die Zugangsdaten müssen nach der Aufstellungsversammlung bei der Landeswahlleiter*in angefordert werden.

Einreichen der Landesliste

  • Sobald die Landesliste aufgestellt wurde, können Unterstützungsunterschriften gesammelt werden (Formular BWO Anlage 21). Hierfür muss schriftlich bei der Landeswahlleiter*in angezeigt werden, dass eine Aufstellungsversammlung durchgeführt wurde. Dies kann formlos geschehen, manche Landeswahlleiter*innen fordern eine ausgefüllte Niederschrift oder ein Protokoll der Versammlung. Am besten direkt mit der Landeswahlleiter*in klären. Unterstützungsformulare gibt es als Datei oder auch in gedruckter Form. Bitte auch dies mit der Landeswahlleitung klären.
  • Alle Formulare müssen bis 19.07. / 18 Uhr mit den erforderlichen Unterstütungsunterschriften im Original bei der Landeswahlleitung eingereicht sein. Es empfiehlt sich, dies deutlich früher zu tun, um ggf. noch offene Fragen zu klären.

Aktuell wird gerade diskutiert, für 2021 die Anzahl der notwendigen Unterstützungsunterschriften zu reduzieren.

Direktkandidaturen? Für die Aufstellungsversammlung von Direktkandidat*innen gelten im Grunde die gleichen Regeln. Hierfür ist es erforderlich, dass mindestens 3 Mitglieder im Bereich des Bundestagswahlkreises wohnen. Für Fragen hierzu stehen wir euch gerne zur Verfügung, offizielle Ansprechpartner*innen von Seiten der Behörden sind die Kreiswahlleiter*innen.