Aufstellungsversammlung

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Einladung

  • eigenständige Einladung (Einladung zu einem Parteitag, auf dem auch eine Landesliste aufgestellt wird, ist nicht ausreichend)
  • Einladungsfrist laut Bundessatzung einhalten: spätestens 10 Tage vor der Wahl muss die Einladung angekommen sein
  • zwingend enthalten sein muss:
    • genaues Datum (mit Uhrzeit von-bis)
    • genauer Ort
    • Agenda mit den geplanten Tagesordnungspunkten
    • Infos zur Verpflegung
    • Infos zur Reisekostenübernahme
    • Verfahren zur Anmeldung
  • optionaler Inhalt (vor allem, weil eine Anwesenheit nicht Pflicht ist, um sich aufstellen zu lassen):
  • Bitte um Antwort, ob die Person kandidiert und unter welcher Quote
  • Bitte um alle Pflichtangaben zur Person auf der Landesliste (s.u.) sowie Telefonnummer, wenn Person kandidiert, aber nicht vor Ort sein wird
  • Formulare (s.u.) als Anhang, die die Kandidat*innen ausfüllen müssen

Aufstellungsversammlung

  • alle notwendigen Formulare sind bei der jeweiligen Landeswahlleitung erhältlich
  • Akkreditierung / Stimmkarten verteilen (Es ist keine Stimmrechtsübertragung möglich. Nur wer vor Ort ist, kann wählen.)
  • Ausgabe bzw. Einsammlung der Formulare für die Kandidat*innen (hier am Beispiel für die Bundestagswahl):
    • BWO Anlage 22 (Zustimmungserklärung und Versicherung an Eides statt zur Parteimitgliedschaft für Bewerber einer Landesliste)
    • BWO Anlage 16 (Wählbarkeitsbescheinigung; auszustellen von der Gemeindebehörde der Bewerber*innen)
  • Protokoll führen (TODO Link zu Protoll-Vorlage)
  • Versammlungsleiter*in und Schriftführer*in bestimmen
  • zwei Vertrauenspersonen für die Unterschrift auf Landesliste (BWO Anlage 20) bestimmen
  • zwei Teilnehmer*innen für die Unterschrift auf BWO Anlage 24 (Versicherung an Eides statt) bestimmen
  • Wahlkommission für die Stimmenauszählung bestimmen (mindestens zwei Personen; nur Personen, die selbst nicht kandidieren)
  • Versammlungsleiter*in muss fragen, ob jemand die Mitgliedschaft, die Vollmacht und das Wahlrecht eines*r Versammlungsteilnehmers*in anzweifelt, der*die Anspruch auf Stimmberechtigung erhoben hat
  • jede*r Kandidat*in muss ausreichend Zeit erhalten, um sich vorstellen zu können (10 Minuten)
  • Wahlprotokoll über jeden einzelnen Wahldurchgang (jeder Listenplatz wird einzeln gewählt)
  • gewählte Kandidat*innen, die nicht vor Ort sind, müssen direkt nach ihrer Wahl angerufen werden, um ihre Wahl zu bestätigen (oder die Kandidatur zu widerrufen); bei Nichterreichbarkeit oder Widerruf, wird der Listenplatz neu gewählt
  • Eintragen der gewählten Personen in die Landesliste (BWO Anlage 20); am Ende Unterschrift durch min. drei Vorstandsmitglieder (Vollmacht der anderen notwendig) und den zwei bestimmten Vertrauenspersonen
  • nach der Versammlung BWO Anlage 23 (Niederschrift über die Mitglieder-/Vertreterversammlung zur Aufstellung der Bewerberfür die Landesliste) ausfüllen und unterschreiben (Versammlungsleiter*in und Schriftführer*in) sowie BWO Anlage 24 (Versicherung an Eides statt) ausfüllen und unterschreiben (Versammlungsleiter*in und die zwei von der Versammlung bestimmten Teilnehmer*innen)