Aufstellungsversammlung

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Diese Seite gibt wichtige Informationen über die Aufstellung einer Landesliste zur Bundestagswahl. Zur Aufstellung von Wahlkreisbewerber*innen oder einer Landesliste für eine spezifische Landtagswahl erstelle bitte eine eigene Wiki-Seite (falls noch nicht verfügbar).

Einladung

  • eigenständige Einladung (Sollte an diesem Tag ebenfalls ein Parteitag stattfinden, ist trotzdem eine gesonderte Einladung zur Aufstellungsversammlung notwendig.
  • Einladungsfrist laut Bundessatzung einhalten: spätestens 10 Tage vor der Wahl muss die Einladung angekommen sein
  • zwingend enthalten sein muss:
    • genaues Datum (mit Uhrzeit von-bis)
    • genauer Ort
    • detaillierte Agenda mit den geplanten Tagesordnungspunkten, eine Mustereinladung findest du in der "Wolke"
  • optionaler Inhalt
    • Infos zur Verpflegung
    • Infos zur Reisekostenübernahme
    • Verfahren zur Voranmeldung
  • weiterer optionaler Inhalt (vor allem, weil eine Anwesenheit nicht Pflicht ist, um sich aufstellen zu lassen):
    • Bitte um Antwort, ob die Person kandidiert und unter welcher Quote
    • Bitte um alle Pflichtangaben zur Person auf der Landesliste (s.u.) sowie Telefonnummer, wenn Person kandidiert, aber nicht vor Ort sein wird
    • Formulare (s.u.) als Anhang, die die Kandidat*innen ausfüllen müssen

Aufstellungsversammlung

  • alle notwendigen Formulare (BWO Anlagen 16, 20, 22, 23, 24) sind bei der jeweiligen Landeswahlleitung erhältlich
  • Akkreditierung / Stimmkarten verteilen (Es ist keine Stimmrechtsübertragung möglich. Nur wer vor Ort und Mitglied ist, kann wählen.)
  • mindestens drei stimmberechtigte Mitglieder müssen bei der Versammlung anwesend sein
  • Ausgabe bzw. Einsammlung der Formulare für die Kandidat*innen:
    • BWO Anlage 22 (Zustimmungserklärung und Versicherung an Eides statt zur Parteimitgliedschaft für Bewerber einer Landesliste)
    • BWO Anlage 16 (Wählbarkeitsbescheinigung; auszustellen von der Gemeindebehörde der Bewerber*innen)
  • Protokoll führen (Protokoll-Vorlage)
  • Versammlungsleiter*in und Schriftführer*in bestimmen
  • zwei Vertrauenspersonen für die Unterschrift auf Landesliste (BWO Anlage 20) bestimmen
  • zwei Teilnehmer*innen für die Unterschrift auf BWO Anlage 24 (Versicherung an Eides statt) bestimmen
  • Wahlkommission für die Stimmenauszählung bestimmen (mindestens zwei Personen; nur Personen, die selbst nicht kandidieren)
  • Versammlungsleiter*in muss fragen, ob jemand die Mitgliedschaft, die Vollmacht und das Wahlrecht eines*r Versammlungsteilnehmers*in anzweifelt, der*die Anspruch auf Stimmberechtigung erhoben hat
  • jede*r Kandidat*in muss ausreichend Zeit erhalten, um sich vorstellen zu können (10 Minuten)
  • wählbar ist nur, wer nicht Mitglied in einer anderen Partei ist und nicht schon auf einer anderen Landesliste steht
  • Wahlprotokoll über jeden einzelnen Wahldurchgang (jeder Listenplatz wird einzeln gewählt)
  • gewählte Kandidat*innen, die nicht vor Ort sind, müssen direkt nach ihrer Wahl kontaktiert werden (z.B. über Telefon oder Zoom oder ...), um ihre Wahl zu bestätigen (oder die Kandidatur zu widerrufen); bei Nichterreichbarkeit oder Widerruf, wird der Listenplatz neu gewählt
  • Eintragen der gewählten Personen in die Landesliste (BWO Anlage 20); am Ende Unterschrift durch min. drei Vorstandsmitglieder (Vollmacht der anderen notwendig) und den zwei bestimmten Vertrauenspersonen
  • Versammlungsleiter*in muss fragen, ob jemand aus der Versammlung einen Einwand gegen die Wahl erhebt
  • nach der Versammlung BWO Anlage 23 (Niederschrift über die Mitglieder-/Vertreterversammlung zur Aufstellung der Bewerber*innen für die Landesliste) ausfüllen und unterschreiben (Versammlungsleiter*in und Schriftführer*in) sowie BWO Anlage 24 (Versicherung an Eides statt) ausfüllen und unterschreiben (Versammlungsleiter*in und die zwei von der Versammlung bestimmten Teilnehmer*innen)

Einreichen der Landesliste

  • Sobald die Landesliste aufgestellt wurde, können Unterstützungsunterschriften gesammelt werden (Formular BWO Anlage 21 gibt die Landeswahlleitung auf Anfrage aus).
  • Die unterschriebene Landesliste (BWO Anlage 20) sowie BWO Anlagen 23 und 24 inklusive BWO Anlagen 16 und 20 für alle aufgestellten Personen der Landeswahlleitung zukommen lassen (persönlich abgeben), sowie die erforderliche Anzahl an bestätigten Unterstützungsunterschriften (oder nachreichen).
  • Wenn BWO Anlage 16 oder 22 fehlt und nicht nachgereicht wird, wird die Person von der Wahlleitung gestrichen und die nachfolgenden Kandidat*innen rücken um einen Platz nach oben in der Liste.